… zum Beispiel für das Grundgesetz? Diese Frage dürfte er sich vor Beginn seiner Arbeit gestellt haben. Er schaut auch genau hin und horcht in sich hinein. Ja er hat Töne und er notiert sie, damit ein spannendes Werk entsteht, Gesetzestext vertont. Wunderbar das Konzept, überzeugend die Ausführung. So muss Kunst!
„Komponist mit Tönen“, 2012, Bleistift, Polychromo und Aquarell auf Zeichenkarton, 29,7 x 20 cm
In Privatbesitz